Die handelsüblichen Abfallsäcke von 17 bis 110l müssen mit gut sichtbar aufgeklebten Gebührenmarken laut Gebührenordnung versehen sein. Dies gilt auch für Abfallsäcke, die in Container geworfen werden, wie sie in Mehrfamilienhäusern verwendet werden.
Wichtig
Eisenteilte dürfen der Kehrichtabfuhr nicht mitgegeben werden. Nur nicht verwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!
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