Die Mitglieder des Wahlbüros tragen einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Schweizer direkt-demokratischen Systems bei. Insbesondere obliegt den Wahlbüromitgliedern die Wahrnehmung jener Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz über die politischen Rechte übertragen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um das Überwachen der Stimmabgaben an den Urnen im Wahl- und Abstimmungslokal und ferner um die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung der Ergebnisse.