AHV / IV-Zweigstelle
Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.
Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.
Weitere Informationen zur AHV/IV/EL finden Sie hier:
https://www.sva-bl.ch/de/
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 975 96 60 | lea.bussinger@zunzgen.ch |