Geburt
Wird ein Kind zu Hause oder ambulant geboren, muss dies innert drei Tagen beim Zivilstandsamt in Arlesheim gemeldet werden. Bei einer Spitalgeburt erfolgt die Mitteilung durch die Spitalverwaltung. In allen Fällen wird die Gemeinde direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert.
Wenn Sie eine Aufnahme Ihres Kindes in eine Landeskirche wünschen, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Mitteilung.
Weitere Informationen zur Anzeige der Geburt finden Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-geburt?searchterm=infos+geburt
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 975 96 60 | lea.bussinger@zunzgen.ch |